Anforderung und Auswirkungen
Die Verordnung (EG) 1935/2004 umfasst den Lebensmittelmarkt und legt die Anforderungen fest, die für Stoffe und Gegenstände gelten, die in direkten oder indirekten Kontakt mit Lebensmitteln kommen.
Diese Lebensmittel werden in Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beschrieben: Getränke, Lebensmittel und jeder Stoff, einschließlich Wasser, der absichtlich im Laufe der Herstellung, Zubereitung oder Verarbeitung dem Lebensmittel beigefügt wird.
Alle Anlagen, einschließlich der Armaturen, die bei Verfahren verwendet werden, wie dem Tiefkühlen durch Flüssiggase, dem Dämpfen von Lebensmitteln oder auch der Probenahme von Lebensmitteln kommen direkt oder indirekt in Kontakt mit Lebensmitteln und unterliegen damit dieser Verordnung.
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